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Bundesweit einheitliche Fortbildungsmöglichkeiten


Isabel, 35 Jahre, Leitende Notarmitarbeiterin

Dank meiner Weiterbildung konnte ich noch mehr Verantwortung übernehmen und verdiene auch entsprechend mehr Geld.

Inhalt

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich nach abgeschlossener Ausbildung fort- bzw. weiterzubilden.
  • Ab April 2026 gibt es zwei neue Fortbildungen, die bundesweit einheitlich gelten.
  • Die bisher regional unterschiedlichen Fortbildungsangebote werden damit durch ein zweistufiges bundeseinheitliches Fortbildungssystem abgelöst.

Wenn du Spaß am Beruf hast und dich weiterentwickeln möchtest, bieten sich dir mehrere Möglichkeiten. 

Das bisher regional sehr unterschiedliche System konnte auch dank des Engagements der Bundesnotarkammer im September 2025 bundesweit vereinheitlicht werden. Damit wurden zwei neue Fortbildungsabschlüsse ermöglicht. 

Mitarbeitende im Notariat können ab April 2026 die Fortbildung zur „Geprüften Berufsspezialistin für das Notariat“ bzw. zum „Geprüften Berufsspezialist für das Notariat“ absolvieren. Darüber hinaus ist es möglich, die Prüfung zum Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung „Bachelor Professional im Notariat“ abzulegen.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung zum 1. April 2026 werden die Fortbildungsmöglichkeiten bundesweit vereinheitlicht und zugleich modernisiert. Damit wird auch auf die gestiegenen Anforderungen an qualifiziertes Fachpersonal in einem zunehmend digitalisierten und komplexen Notariatsalltag reagiert. Die bisher vorhandenen regionalen Fortbildungsangebote werden abgelöst. 
 

Zwei neue Möglichkeiten

Die neuen Regelungen sehen ein zweistufiges Prüfungskonzept vor.
Nach erfolgter Ausbildung haben Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, die sich fortbilden wollen, künftig die Wahl zwischen zwei Abschlüssen: 
Stufe 1: „Geprüfte Berufsspezialistin“ bzw. „Geprüfter Berufsspezialist“. Dieser Abschluss zielt auf die qualifizierte Sachbearbeitung und eigenverantwortliche Mitarbeit im Notariat ab.
Stufe 2: „Bachelor Professional im Notariat“. Dieser Abschluss ist einem akademischen Bachelor-Abschluss gleichwertig. Er richtet sich an erfahrene Mitarbeitende, die Leitungsaufgaben übernehmen möchten.

Für alle, die sich aktuell schon in einer Fortbildung befinden, gibt es diese Übergangsregelungen:

> Weiterführende Informationen

Zudem hat die Bundesnotarkammer in Kooperation mit der SRH Hochschule Heidelberg den  Studiengang „Recht im Notariat (LL.B.)“ entwickelt. Passgenau auf die vielfältigen Anforderungen im Notariat zugeschnitten, kann er parallel zur Tätigkeit an einer Notarstelle absolviert werden. 

Perspektiven

Sich fort- bzw. weiterzubilden lohnt sich immer. Abgesehen von einer positiven persönlichen Entwicklung bedeutet ein zusätzlicher Abschluss häufig, dass man mehr Verantwortung übernehmen darf und letztlich auch die Möglichkeit hat, mehr Geld verdienen zu können.

Henrike, 32 Jahre

Notarfachwirtin in Niedersachsen

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„Auch in Sachen Gehalt hat sich die Fortbildung für mich gelohnt.“

Foto: Isabel, 35 Jahre; leitende Notariatsmitarbeiterin, Portrait Außenaufnahme Stadt

Isabel, 35 Jahre

Leitende Notarmitarbeiterin auf Usedom

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„Ich mag es, Menschen zu beraten und zu unterstützen. Und zudem mag ich geregelte Arbeitszeiten, weil ich eine Familie habe.“

Antonio, 24 Jahre

Notarfachangestellter in Chemnitz

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„Es ist dieser Beruf, der die Wissbegierigkeit aus mir herauslockt, neben meiner Arbeit noch die Weiterbildung zum Notarfachwirt zu absolvieren.“

Voraussetzungen

Interesse an juristischen Themen

Wunsch, sich weiterzu­entwickeln

Freude am Lernen

Durchhaltewillen

Verlauf

„Geprüfte Berufsspezialistin“ bzw. „Geprüfter Berufsspezialist“: 

Um die Prüfung erfolgreich abschließen zu können, bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 400 Stunden. 
Die Prüfungen (jeweils eine mündlich und eine schriftlich) umfassen folgende Prüfungsbereiche:
1. Liegenschafts- und Grundbuchrecht 
2. Familien- und Erbrecht
3. Handels- und Gesellschaftsrecht 
4. Büroorganisation

„Bachelor Professional im Notariat“:

Um die Prüfung erfolgreich abschließen zu können, bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1.200 Stunden. 
Die Prüfungen (jeweils eine mündlich und eine schriftlich) umfassen folgende Prüfungsbereiche:
1. Liegenschafts- und Grundbuchrecht 
2. Familien- und Erbrecht sowie Internationales Privatrecht 
3. Handels- und Gesellschaftsrecht 
4. Büroorganisation 
5. Führung und Zusammenarbeit 
 

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